e. V. Jugendzeltplatz Kirchwies
Besuchen Sie uns auf http://www.kirchwies.de
Die Platzordnung
Platzordnung des Jugendzeltplatzes Kirchwies

Herzlich willkommen als Gäste des gemeinnützigen Vereins Kirchwies e.V.! Sechs Morgen Wiese stehen euch mit allem, was darauf ist, zum Zelten zur Verfügung.

Der Platz wird von uns nur an eine Gruppe vermietet. Habt ihr vor, Gäste aufzunehmen, so wendet man sich vorher an uns. Auf jeden Fall bleibt ihr allein uns verantwortlich. Was beschädigt oder zerstört wird, wird auf Kosten der verantwortlichen Gruppe (Namen der Gruppe, die im Belegungsplan eingetragen ist) in Ordnung gebracht. Wir sind gegen Haftpflicht versichert. Gerichtsort ist Neuwied.

Es kostet bei uns pro Person und Tag 3,00 € mindestens jedoch pro Tag 50,- €. 100,- € werden als Kaution einbehalten. Jede Gruppe ist verpflichtet, den Platz und das Gebäude in einem absolut einwandfreien und sauberen Zustand zu hinterlassen. Entspricht der Zustand der Anlage nicht diesen penibel ausgelegten Anforderungen, wird die Anlage auf Kosten der jeweiligen Gruppe gereinigt und in Ordnung gebracht. Werden bei der Übernahme des Platzes nicht unverzüglich (binnen 1 Std.) Mängel oder Unregelmäßigkeiten gemeldet, so wird davon ausgegangen, dass die Anlage in einwandfreiem Zustand übernommen wurde.

Treten Ereignisse ein, die es auf Dauer der Anmietung unmöglich machen, dass die angemeldete Gruppe zum vereinbarten Zeitraum auf die Wiese kommt, (z.B. Dauerregen, der das Zelten unmöglich macht), hat keiner einen Ersatzanspruch an den anderen. Bei unabgemeldeten Terminen, die nicht eingehalten werden, erheben wir den täglichen Mindestsatz von 50,- €.

Die „Kirchwies" ist ein Jugendzeltplatz und nicht zu verwechseln mit einem Campingplatz. Alle Einrichtungen werden nur zu ihrem eigentlichen Zweck benutzt.

Das Tor zur Kirchwies ist immer geschlossen. Autos und Versorgungsfahrzeuge dürfen nur die befestigten Bereiche der Wiese befahren. Campingwagen und -fahrzeuge sind verboten.

Vor den Häusern und im Bereich des Grills sind Ballspiele zu unterlassen. Der Bereich zwischen Bach und Weg ist für Spiele reserviert. Hier dürfen keine Zelte aufgestellt werden. Zelte werden im Bereich zwischen Wald und Weg und im hinteren Bereich der Wiese aufgestellt. Alle Beschädigungen der Wiese sind nach dem Abbau der Zelte zu beseitigen.

Bachbett und -ufer dürfen nicht verändert werden. Angelegte Staus sind vor der Abreise zu beseitigen. Es darf kein Erdreich zur Abdichtung von Staudämmen verwendet werden. Es darf kein Holz im Bach liegen bleiben.

Kerzen und offenes Licht sind verboten.

Man schlägt keinen einzigen Nagel in die Wand. Man hängt keine Bilder, Texte oder Informationen an die Wände, weder innen noch außen. Für solche Zwecke bastelt man sich Anschlagtafeln im Gelände.

Zum Kochen steht die Küche zur Verfügung. Achtung! Große Töpfe sind nur auf Hockerkochern zu nutzen. Die Küche enthält keine Ausstattungsgegenstände. Nach der Benutzung ist sie sauber und leer zu hinterlassen. Das gleiche gilt auch für den kleinen Lagerraum neben der Küche. Will man draußen grillen, benutzt man die gemauerte Grillstelle. Für das Lagerfeuer gibt es einen eigenen, mit Steinen umlegten Platz. Neue Feuerstellen dürfen nicht angelegt werden. Gespült wird in der Küche, mit heißem Wasser und Spülmittel.

Nasse Sachen können auf Wäscheleinen an der frischen Luft oder im Trockenraum getrocknet werden. Aufnehmer werden nach der Benutzung ausgewaschen und zum Trocknen aufgehängt.

Nach der Morgentoilette ist der Waschtrakt, nach warmen Mahlzeiten die Küche, nass zu reinigen und der Boden trocken zu wischen. Grundsätzlich sind die Räume in dem Gebäude dreimal täglich gründlich zu putzen und zu reinigen. Jede Gruppe ist verpflichtet, in der Küche und in den Nassräumen Seifen- und Handtuchspender aufzustellen, die regelmäßig auf Inhalt zu überprüfen sind. Außerdem hat jede Gruppe dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Toilettenpapier auf den Toiletten vorhanden ist.

In der Bibliothek kann man lesen, schreiben, Gesellschaftsspiele spielen, basteln oder nähen. Wer das Rauchen nicht lassen kann, sorgt für gute Lüftung und spült den benutzten Aschenbecher. Flaschen und Gläser werden auf Bierdeckel gestellt. Kein Buch darf den Raum verlassen! Muss man die Lektüre oder das Spiel unterbrechen, stellt man die Sachen an ihren Platz zurück.

Die Haustüren stehen nie offen. Stühle werden nur im Haus benutzt. Auf der Wiese dürfen nur Tische und Bänke mit Eisenfüßen (Brauereimöbel) benutzt werden. Holzbänke dürfen nicht im Freien stehen.

Man wirft nichts auf den Boden, höchstens ein abgebranntes Streichholz oder eine Kippe, aber nicht einmal ein Bonbonpapier. Wer Flaschen auf der Wiese zerschmeißt - Trunkenheit ist keine Entschuldigung - oder Metallteile (z.B. Kronenkorken, Metallaschen von Dosenverschlüssen) auf die Wiese wirft, muss sofort abreisen.

Wenn ihr abreist, darf man höchstens am abgetretenen Gras sehen, dass Menschen da gewesen sind. Wir müssten sonst auf eure Kosten Wiese und Haus säubern lassen. Denkt bitte auch an die Sauberkeit des Baches! Holz gehört ausschließlich auf den Holzlagerplatz.


Und vergesst um Gottes Willen nicht, die Schlüssel abzugeben!


Vor der Abfahrt:
  • Gebäude penibelst reinigen
  • Gas außen abdrehen
  • Fenster schließen, Rollläden herunterlassen und verriegeln
  • Mülleimer und alle Müllsäcke leeren. Müll gehört sortiert in die bereitgestellten Behälter.
  • Wiese aufräumen, Staudämme auflösen und Steine wieder an rechtes Bachufer werfen.
  • Brauereimöbel in Lagerraum einschließen
  • Platz von Holz und Steinen säubern.
  • Platz muss in einem tadellosen Zustand verlassen werden.
  • Alle Türen abschließen und Tor verriegeln.
  • Schlüssel abgeben, evtl. Schäden sofort melden.
     
Der Mieter (Nutzer des Jugendzeltplatzes) verpflichtet sich verbindlich, die aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnungen vollumfänglich zu eruieren und  einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Corona-Hygiene- und Verhaltensregeln. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, alle Personen, die den Platz betreten, mit Kontaktdaten zu erfassen und diese Daten mind. 1 Monat aufzubewahren. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter nicht für die Folgen der Nichteinhaltung haftet.

Hier könnt Ihr die Platzordnung als .pdf - File herunter laden und deren Einhaltung bestätigen - bitte hier klicken